medienhilfe

Friedensförderung durch Brücken der Verständigung
Peace Building through Bridges of Communication

 

 

 

Text in English

Ivan Nikoltchev, Medien-Berater in der Menschenrechtsdirektion des Europarates, Strassburg

Medienarbeit des Europarates

Der Europarat, gegründet im Jahre 1949, ist die älteste derartige Organisation in Europa. Im Moment zählt er 43 Mitgliedsstaaten und einige Anwärter, die vor seiner Türe warten. Bosnien-Herzegowina beispielsweise wird bald Vollmitglied des Europarates werden [BiH wurde am 24. April offiziell in den Europarat aufgenommen]. Der Europarat hat nichts mit der Europäischen Union zu tun und sollte keinesfalls mit dem Rat der Europäischen Union oder mit dem EU-Parlament verwechselt werden. Die Mission des Europarates besteht darin, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern und zu verteidigen. Ein wichtiger Schwerpunkt seiner Aktivitäten bildet der Europäische Menschengerichtshof, an dem Fälle behandelt werden, die die Europäische Menschenrechtskonvention betreffen. Der Europarat versteht sich selber als Schule der Demokratie.

Wenn wir von Medien sprechen, lautet die erste, grundlegende Frage, die wir uns stellen müssen: Spielen Massen-Medien überhaupt eine Rolle bei Konflikten, sei es eine anheizende oder eine mässigende? Wir alle stimmen darin überein, dass sie dies tun. Wie und in welchem Ausmass hängt von der konkreten Situation, vom Land und von der Art des Konflikts ab.

Wenn wir die erste Frage mit Ja beantworten, müssen wir uns eine zweite stellen: Was kann getan werden, um Medien zu helfen, eine positive Rolle bei der Konfliktverminderung wahrzunehmen, oder sie davon abzuhalten, eine negative Rolle zu spielen?

Der Europarat konzentriert sich hier auf drei Aspekte:

  • Regulierung: Eine Grundvoraussetzung für die Pressefreiheit stellen gesetzliche Rahmenbedingungen dar, die demokratischen Standards entsprechen. Diese Regulierungen bilden das Umfeld, in dem professionelle, unabhängige Medien sich entwickeln und funktionieren können. Die geltenden europäischen Standards bezüglich Medien sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10: Rede- und Meinungsfreiheit) und in Empfehlungen des Europarates (z.B. zur Gewalt in Medien, ‚hate speech’, Toleranz etc.) festgeschrieben. Der Europarat arbeitet zusammen mit den Regierungen an der Umsetzung dieser Standards im jeweiligen Land. Der Entwurf zur neuen Mediengesetzgebung in Serbien kann hier als aktuelles Beispiel genannt werden.

  • Implementierung: Auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es nicht angewendet wird. Deshalb arbeitet der Europarat gemeinsam mit den jeweiligen Regierungen an einer den Europäischen Standards entsprechenden Umsetzung der Mediengesetze. Dies schliesst eine Erhöhung des Bewusstseins der Bürger über ihre Rechte mit ein.

  • Training: Weder gute Gesetze noch deren Implementierung führt zu gutem Journalismus, wenn es keine guten JournalistInnen gibt. Aus diesem Grund engagiert sich der Europarat auch in der Ausbildung von JournalistInnen.

source: Medienhilfe
published by: Vanda Mathis vma@medienhilfe.ch date of release on this site (DD/MM/YY): 26/4/2002

 

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